Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. begüßt neue Nutzenbewertung für PSA-Test

Ber­lin, 22.01.2019. Das Rin­gen um den PSA-Test in der Früh­erken­nung des Pro­sta­ta­kar­zi­noms geht in eine neue Run­de: Der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) hat die Ein­lei­tung eines Bera­tungs­ver­fah­rens zur Bewer­tung eines Pro­sta­ta­krebs-Scree­nings mit­tels Bestim­mung des pro­sta­ta­spe­zi­fi­schen Anti­gens (PSA) auf sei­ner Sit­zung am 20. Dezem­ber 2018 beschlos­sen. Damit wur­de der ent­spre­chen­de Antrag der Pati­en­ten­ver­tre­tung im G‑BA vom Okto­ber 2018 ange­nom­men. Die Deut­sche Gesell­schaft für Uro­lo­gie e.V. (DGU) begrüßt den Beschluss des G‑BA wie auch die Initia­ti­ve der Pati­en­ten­ver­tre­tung, ins­be­son­de­re des Bun­des­ver­ban­des Pro­sta­ta­krebs Selbst­hil­fe e.V. (BPS), die den Antrag ein­ge­bracht hat.

Hin­ter­grund ist, dass zur Früh­erken­nung eines frü­hen Pro­sta­ta­kar­zi­noms alle wis­sen­schaft­li­chen uro­lo­gi­schen Fach­ge­sell­schaf­ten natio­nal und inter­na­tio­nal neben der rek­ta­len Tast­un­ter­su­chung die Durch­füh­rung eines PSA-Tes­tes emp­feh­len. Trotz die­ser ein­deu­ti­gen Posi­tio­nie­rung der Fach­ex­per­ten gilt in Deutsch­land der PSA-Test nicht als Teil der soge­nann­ten „gesetz­li­chen Vor­sor­ge“ (Früh­erken­nung) und muss des­halb von Pati­en­ten gege­be­nen­falls selbst bezahlt wer­den. Da eine unkri­ti­sche Anwen­dung des PSA-Tes­tes zur „Über­dia­gno­se“ von Pro­sta­ta­krebs füh­ren kann und damit auch zur „Über­the­ra­pie“, haben sich in der Ver­gan­gen­heit Exper­ten ande­rer Fach­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­de­re Epi­de­mio­lo­gen und Gesund­heits­öko­no­men, gegen den PSA-Test als Früh­erken­nungs­maß­nah­me ausgesprochen.

In die­sem jah­re­lan­gen Streit wur­de als Argu­ment immer ange­führt, dass die inter­na­tio­na­le Daten­la­ge bis­lang kei­ne Sen­kung der Mor­ta­li­tät am Pro­sta­ta­kar­zi­nom durch PSA-basier­te Früh­erken­nung habe nach­wei­sen kön­nen. Die DGU hat dabei stets kri­ti­siert, dass eine Sen­kung der Mor­ta­li­tät zwar ein sta­tis­tisch wich­ti­ger, aber nicht der ent­schei­den­de Para­me­ter bei einer Krebs­er­kran­kung mit jah­re­lan­ger Lauf­zeit auch bei Pro­gres­si­on der Erkran­kung sein dür­fe. Ent­schei­dend sei die Betrach­tung des Para­me­ters der Ent­wick­lung einer metasta­sier­ten Erkran­kung, denn die­se bedeu­te The­ra­pie, Neben­wir­kun­gen sowie mensch­li­ches Leid und ist mit immensen Kos­ten für Bild­ge­bung und medi­ka­men­tö­se The­ra­pie ver­bun­den. Die­se Argu­men­te wur­den bis­lang von den Kri­ti­kern der PSA-basier­ten Früh­erken­nung in den Wind geschlagen.

Neue­re Daten aus Lang­zeit­stu­di­en haben nun aber auch eine deut­li­che Sen­kung der Mor­ta­li­tät am Pro­sta­ta­kar­zi­nom durch The­ra­pie nach­wei­sen kön­nen. Dies ist beim Pro­sta­ta­krebs tat­säch­lich nur in Stu­di­en mit sehr lan­ger Lauf­zeit mög­lich. Dass die­se Nach­wei­se jetzt vor­lie­gen, soll­te dazu füh­ren, dass eine Neu­be­wer­tung erfolgt. Dazu ist der G‑BA durch den Antrag des BPS auf­ge­for­dert wor­den. „Auf­grund der neu­en Daten­la­ge soll­te man ein posi­ti­ves Votum der Gre­mi­en erwar­ten dür­fen“, sagt DGU-Prä­si­dent Prof. Dr. Oli­ver Hakenberg.

Bei einer posi­ti­ven Bewer­tung durch den G‑BA wür­de der PSA-Test im Rah­men der Früh­erken­nung wohl als GKV-Leis­tung aner­kannt wer­den müs­sen. Die feder­füh­rend von der DGU erstell­te „S3-Leit­li­nie zur Früh­erken­nung, Dia­gno­se und The­ra­pie der ver­schie­de­nen Sta­di­en des Pro­sta­ta­kar­zi­noms“ emp­fiehlt schon jetzt, dass Män­ner über 45 Jah­re und einer Lebens­er­war­tung von mehr als zehn Jah­ren über die Früh­erken­nung zum Pro­sta­ta­krebs infor­miert wer­den und ihnen, wenn sie die­se wün­schen, auch der PSA-Test emp­foh­len wird.

Es ist auch kein Zufall, dass die Not­wen­dig­keit des PSA-Tes­tes von den medi­zi­ni­schen Prak­ti­kern bezüg­lich des Pro­sta­ta­kar­zi­noms, den Uro­lo­gen, und den betrof­fe­nen Pati­en­ten, den Ver­tre­tern der Pro­sta­ta­krebs­kran­ken, sehr deut­lich gese­hen wird, wäh­rend Theo­re­ti­ker der Medi­zin wie Sta­tis­ti­ker und Epi­de­mio­lo­gen Vor­be­hal­te sehen. Die DGU begrüßt es daher aus­drück­lich, dass eine neue wis­sen­schaft­li­che Eva­lua­ti­on der aktu­el­len Daten­la­ge vor­ge­nom­men wer­den wird. „Die DGU wird die­sen Pro­zess beglei­ten und sich spä­tes­tens im Stel­lung­nah­me­ver­fah­ren aktiv ein­brin­gen“, sagt DGU-Gene­ral­se­kre­tär Prof. Dr. Mau­rice Ste­phan Michel.

Nach dem G‑BA-Beschluss ist zunächst die Beauf­tra­gung des Insti­tuts für Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit (IQWiG) zur Nut­zen­be­wer­tung des PSA-Tests als Früh­erken­nungs­maß­nah­me vor­ge­se­hen. Der Abschluss­be­richt des IQWiG soll im Sep­tem­ber 2020 vor­lie­gen. Dem folgt ein wei­te­rer Bewer­tungs- und Abwä­gungs­pro­zess ein­schließ­lich Stel­lung­nah­me­ver­fah­ren. Die Beschluss­fas­sung ist laut Zeit­plan des G‑BA zum PSA-Scree­ning für Janu­ar 2022 geplant.

Quel­le: DGU

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