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Neue Gesundheitskarte ab Januar 2015!

Ab Januar gilt nur noch die NEUE Versichertenkarte mit FOTO!

Was passiert, wenn die elektronische Gesundheitskarte ungültig ist oder die Karte vergessen wurde?

Wenn Ver­si­cher­te kei­ne gül­ti­ge elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te vor­le­gen kön­nen, müs­sen sie inner­halb von zehn Tagen nach der Behand­lung dem Arzt eine gül­ti­ge elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te nach­rei­chen. Alter­na­tiv kann auch eine Ein­zel­fall­be­stä­ti­gung der Kran­ken­kas­se, dass zum Zeit­punkt der Behand­lung ein Leis­tungs­an­spruch bestand, vor­ge­legt wer­den. Wenn der Ver­si­cher­te kei­nen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­nach­weis erbringt, kann der Arzt eine Pri­vat­rech­nung stellen.